Bromic-Heating-Garantie
DIESE GARANTIE GILT NUR FÜR DEN URSPRÜNGLICHEN EIGENTÜMER in Übereinstimmung mit den unten aufgeführten Garantiebedingungen.
Bromic Heating oder sein Vertreter (der Garantiegeber) wird den URSPRÜNGLICHEN EIGENTÜMER benennen;
- ein Ersatz-Bromic-Heizgerät oder
- ein Ersatzteil für ein defektes Bauteil.
Produkte | Garantie |
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Platinum Electric | 3 Jahre Ersatzlieferung |
Platinum Electric Marine | 5 Jahre Ersatzteile (Die 5-Jahres-Garantie gilt nur für Anwendungen an Land und deckt keine Installationen auf Seeschiffen ab.) |
Platinum Gas | 3 Jahre (1 Jahr Ersatzteile und Wartung und 2 Jahre Ersatzteile) |
Tungsten-Serie | 1 Jahr Ersatzteile und Wartung |
Tungsten Portable | 1 Jahr Ersatzteile |
Eclipse-Serie | 3 Jahre Ersatzlieferung |
Steuerung | 1 Jahr Ersatzteile |
Verantwortung für Service und Arbeit
IM RAHMEN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE LIEFERT DER GARANTIEGEBER NUR EIN ERSATZHEIZGERÄT ODER EINEN TEIL DAVON. DER EIGENTÜMER IST FÜR ALLE ANDEREN KOSTEN VERANTWORTLICH.
Solche Kosten können unter anderem sein:
- Arbeitskosten für die Wartung, den Ausbau oder den Wiedereinbau des Heizgeräts oder eines Teils davon.
- Versand- und Lieferkosten für die Zusendung des neuen Heizgeräts oder Ersatzteils vom nächstgelegenen Händler und die Rücksendung des beanstandeten Heizgeräts oder Teils an diesen Händler.
- Alle notwendigen oder anfallenden Kosten für Bearbeitung und Verwaltungsgebühren sowie für alle Materialien und/oder Genehmigungen, die für den Einbau des Ersatzheizgeräts oder -teils erforderlich sind.
Beschränkung der stillschweigenden Garantien
Stillschweigende Garantien, einschließlich jeglicher Garantie der Marktgängigkeit, die für den Verkauf dieses Heizgeräts nach staatlichem Recht gilt, sind auf ein Jahr für das Heizgerät oder eines seiner Teile beschränkt. In einigen Staaten ist eine Begrenzung der Dauer einer stillschweigenden Garantie nicht zulässig, so dass die oben genannten Einschränkungen möglicherweise nicht auf Sie zutreffen.
Klageverfahren
Alle Ansprüche aus dieser Garantie sollten bei dem Händler/Einzelhändler geltend gemacht werden, der das Heizgerät verkauft hat, oder bei einem anderen Händler, der die Produkte des Garantiegebers vertreibt.